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Königs Wusterhausen  
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 „Uns geschiednen DDR-Frauen haben sie im Einigungsvertrag schlicht vergessen“. Knapp 40 Frauen sitzen im Beratungsraum der Königs Wusterhausener Stadtverwaltung. Es geht um ihre Rente. Die Frauen sind meist über 60. Sie leben von Hartz IV, Sozialhilfe, minimalen Renten oder von den Zuwendungen ihrer Kinder. Und warum? Im Einigungsvertrag wurde für DDR-Frauen der so genannte Versorgungsausgleich nicht geregelt.

 

In der Bundesrepublik gilt seit 1977, dass geschiedene Frauen die Hälfte der in der gemeinsamen Zeit erzielten Rentenpunkte des Ex-Mannes erhalten und damit einen eigenen Rentenanspruch – das ist der Inhalt des Versorgungsausgleichs. In der DDR war einer geschiedenen Frau ohne oder nur mit geringen eigenen Rentenansprüchen eine Mindestrente von 330 Mark garantiert. Das Problem: Frauen, die zwischen 1977 und 1991 in der DDR geschieden wurden, erhalten heute weder das eine noch das andere. 

 

Etwa 300 000 ostdeutsche Frauen bekommen schätzungsweise 100 bis 300 Euro weniger Rente als ihnen  zustehen würde, wären sie nach heutigem Recht geschieden worden. Das wollen viele von ihnen nicht hinnehmen. Seit 1999 gibt es den „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“. Eine Gruppe innerhalb dieses Vereins möchte Ute Lauterbach auch im Landkreis Dahme-Spreewald gründen. „Wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir uns zusammenschließen“ sagt die Initiatorin. Darum sind die 40 Frauen nach Königs Wusterhausen gekommen.

 

Als rein ostdeutsches und als Frauenproblem haben PolitikerInnen das Thema bisher mit doppelter Nichtachtung behandelt. DDR-Frauen hätten ja alle gearbeitet und damit eine eigene Rente. Sie bräuchten keinen Versorgungsausgleich.  

Es stimmt, dass die meisten Frauen in der DDR gearbeitet haben. Aber auch in der DDR war es vorrangig an ihnen, sich um die Familie zu kümmern, derweil sich die Männer ihrem beruflichen Erfolg widmeten. So waren es die Frauen, die mit den Kindern zu Hause blieben wenn es keinen Krippenplatz gab, das Kind krank oder gar krippenunfähig war. Die Frauen waren es, die der Familie wegen verkürzt arbeiteten oder als „mit“arbeitende Ehefrau den Familienbetrieb am Laufen hielten. Außerdem waren auch in der DDR typische Frauenberufe weniger gut bezahlt.

 

Viele haben daher nur geringe eigene Rentenansprüche erworben. Das war in Ordnung, solange die Familie in einen gemeinsamen Topf wirtschaftete. Doch nach der Scheidung? Da blieben den DDR-Männern die Rentenansprüche ganz allein. Und der „Bestandsschutz“ des Einigungsvertrages verhindert, dass sich daran etwas ändert.

Das ist eigentlich nicht logisch. Denn Sinn des bürgerlichen Versorgungsausgleiches zwischen ehemaligen Ehegatten ist ja, dass nicht der Staat die soziale Absicherung der Frauen übernimmt, sondern der Ex-Mann. Doch im Falle der Ostgeschiedenen zahlt der Staat doppelt: den Männern die volle Rente und den Frauen Sozialhilfe oder Hartz IV.

„Es geht uns um die Umverteilung des Rentengeldes, nicht um höhere Ausgaben für den Staat“, sagt Ute Lauterbach.

 

Die Vertreterinnen der DDR-Geschiedenen in Königs Wusterhausen sind zu erreichen in der SHIA-Geschäftsstelle in der Bahnhofstr. 4 , Tel. 03375/294752

Mai 2006