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Königs Wusterhausen  
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Nur etwa 20 Prozent der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. Vor allem allein reisende Frauen mit und ohne Kinder(n) haben auf ihrer Flucht oftmals traumatische Gewalterfahrungen gemacht. In den Flüchtlingsheimen sind sie erneut in Gefahr, bedrängt, begrapscht, vergewaltigt zu werden. Denn die deutliche Mehrzahl der Flüchtlinge in den Unterkünften sind junge Männer zwischen 18 und 30 und sie kommen aus einer Welt, in der Frauen nichts wert sind, außer Verachtung und Gewalt.

 

Daraus ergibt sich ein geschlechtsspezifischer Forderungskatalog, der bei der Hilfe für und Integration von Flüchtlingen schnellstmöglich umgesetzt werden müsste. Von Helferinnen wie Helfern, Kommunen, Landkreisen und Ländern, Institutionen wie Politik.

 

IN DEN UNTERKÜNFTEN

- Frauen und Kinder müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie (sexuelle) Gewalt nicht

hinnehmen müssen, sondern dass das Straftaten sind.

- Die BetreuerInnen von Flüchtlingen müssen spezielle Schulungen erhalten für geschlechtsspezifische Probleme.

- Für allein reisende Frauen und Mädchen müssen getrennte Unterkünfte bereitgehalten werden.

- In den gemischten Unterkünften müssen nach Geschlechtern getrennte, abschließbare Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.

- In den Lagern muss es spezielle Ansprechpartnerinnen für Frauen in Not geben.

- In den Frauenhäusern muss es auch Plätze für Flüchtlingsfrauen in Not geben.

- Bei Einschüchterungsversuchen – wie z.B. der Weigerung, sich von Frauen helfen zu lassen

(Bedienungen, Betreuungen, Polizistinnen etc.) oder der Aufforderung an muslimische Frauen,

sich „züchtig“ zu kleiden – muss Null Toleranz gelten.

- Täter müssen konsequent verfolgt werden, auch wenn sie selber gleichzeitig Opfer sind.

 

IM ASYLVERFAHREN

- Geschlechtsspezifische Gründe zur Flucht, wie patriarchal bzw. islamistisch motivierte Gewalt gegen Frauen, müssen anerkannt werden.

- Weibliche Dolmetscher müssen zur Verfügung stehen, damit die Frauen nicht vor Scham schweigen.

- Während der Anhörung von Müttern müssen die Kinder betreut werden.

 

ZUR INTEGRATION

- Zur Aufklärung über die Demokratie gehört das Kapitel Gleichberechtigung der Geschlechter. Ebenso gehört die Akzeptanz aller von der normativen Heterosexualität abweichenden sexuellen Identitäten dazu.

- Von Anbeginn an müssen Sprach- und Aufklärungskurse gekoppelt sein.

- Die Teilnahme von Frauen an allen Kursen muss verpflichtend sein. Müttern muss dafür eine

Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

- Selbstverständlich darf es keine Relativierung unserer Gesetze und Werte im Namen einer

Religion geben.

- Werbe- und Rekrutierungs-Aktivitäten von Salafisten und anderen rückschrittlichen Muslimverbänden in den Aufnahmelagern müssen strikt untersagt werden. Dasselbe gilt für christliche Sekten wie z.B. die Evangelikalen.

- Übergriffe auf Frauen bzw. Kinder und Verstöße gegen unsere Gesetze müssen rasch und

konsequent geahndet werden. Es stellt sich die Frage, ob solche Verstöße auch ein Grund für die Ablehnung des Asylgesuchs sein können.

 

Die Forderungen sind entnommen: www.emma.de

 

Oktober 2015